Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.03.2007

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07   

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https://dejure.org/2007,419
BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07 (https://dejure.org/2007,419)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2007 - V ZB 18/07 (https://dejure.org/2007,419)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 (https://dejure.org/2007,419)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 928 Abs. 1; WEG § 1
    Verzicht auf Wohnungseigentum unzulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Verzichts einzelner Wohnungseigentümer oder Teileigentümer auf ihr Eigentum; Antrag auf Eintragung des Verzichts auf ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück in das Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 928 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- und Teileigentum im Grundbuch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Aufgabe (Dereliktion) von Wohnungseigentum ; §§ 928 Abs. 1 BGB, 11 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässiger Verzicht auf Miteigentumsanteil; Verzicht auf Wohnungs- und Teileigentum

  • Judicialis

    BGB § 928 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 928 Abs. 1
    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf den Miteigentumsanteil eintragungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Wohnungseigentum: Kann ein Wohnungs- oder Teileigentümer auf sein Eigentum verzichten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Wohnungseigentum wird nicht ins Grundbuch eingetragen! (IMR 2007, 363)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 338
  • NJW 2007, 2547
  • MDR 2007, 1122
  • DNotZ 2007, 845
  • NZM 2007, 600
  • FGPrax 2007, 209 (Ls.)
  • ZMR 2007, 795
  • WM 2007, 1802
  • Rpfleger 2007, 537
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    Denn das Grundbuch betreffende Vorschriften im Sinne von § 79 Abs. 1 Satz 2 GBO sind alle bei der Entscheidung über einen gestellten Eintragungsantrag angewendeten oder zu Unrecht außer Acht gelassenen Normen, soweit sie auf bundesrechtlicher Grundlage beruhen (Senat, BGHZ 151, 116, 119 m.w.N.).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    An dieser Rechtsprechung hat er in seinem Beschluss vom 10. Mai 2007 (V ZB 6/07, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) festgehalten.
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    Das Miteigentum daran (§ 1008 BGB) ist die Grundlage des Wohnungs- und Teileigentums; das ergibt sich aus den Regelungen über das Entstehen dieser Eigentumsformen in §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 WEG (Senat, BGHZ 49, 250, 251).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 3 Wx 5/07

    Zur Wirksamkeit der Aufgabe eines Grundstücksmiteigentumsanteils durch Verzicht

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    2 Z 16/91">NJW 1991, 1962; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 137; OLG Celle MDR 2004, 29) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 6. Februar 2007 (NZM 2007, 219) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht des einzelnen Miteigentümers aufgegeben werden kann (BGHZ 115, 1, 7 ff.).
  • OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03

    Aufgabe des Wohnungseigentums durch Verzicht; Entzug von Verpflichtungen durch

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    2 Z 16/91">NJW 1991, 1962; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 137; OLG Celle MDR 2004, 29) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 6. Februar 2007 (NZM 2007, 219) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07
    2 Z 16/91">NJW 1991, 1962; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 137; OLG Celle MDR 2004, 29) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 6. Februar 2007 (NZM 2007, 219) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Die Aufhebung der Gemeinschaft schließt das Gesetz grundsätzlich aus (§ 11 WEG aF); auch eine Dereliktion des Wohnungseigentums ist nicht vorgesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.).

    Der Senat hat es in einer früheren Entscheidung für möglich gehalten, dass in Fällen der wirtschaftlichen Wertlosigkeit des Wohnungs- oder Teileigentums ("Schrottimmobilie") unter Berücksichtigung des § 22 Abs. 4 WEG aF zugrundeliegenden Gedankens nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Aufhebung der Gemeinschaft in Betracht kommen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 17).

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20

    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die

    Das Gesetz erlaubt nicht die Dereliktion von Wohnungseigentumseinheiten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20 Rn. 31, z.V.b.), und ebenso wenig räumt es einem Sondereigentümer das Recht ein, von den übrigen Wohnungseigentümern den Ankauf seiner Einheit zu verlangen, wenn eine kostspielige Sanierung ansteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09

    Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § 28

    Insoweit könnten die Rechtsgedanken des Bundesgerichtshofs in Entscheidungen zur Unzulässigkeit des Verzichts auf Miteigentumsanteile an einem Grundstück (Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 6/07 -) und zur Unzulässigkeit des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum (Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 18/07 -) herangezogen werden.

    27 a) Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur Unzulässigkeit des Verzichts auf Miteigentumsanteile nach § 741 BGB und auf das Wohnungs- und Teileigentum nach dem WEG nach § 134 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften (vgl. dazu Beschlüsse vom 10.05.2007 - V ZB 6/07 -, BGHZ 172, 209 ff., und vom 14.06.2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338 ff.) sind mangels Vergleichbarkeit der rechtlichen Ausgangslagen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Der BGH stellt maßgeblich darauf ab, dass mit dem Erlöschen auch nur eines Miteigentums- oder Wohnungseigentumsanteils die jeweilige Eigentümergemeinschaft, die immer nur "als Ganzes" bestehen kann, zusammenbräche und kraft Gesetzes erlöschen würde, was im Widerspruch zu den jeweiligen Beendigungsvorschriften stünde ( Beschlüsse vom 10.05.2007 und vom 14.06.2007, a.a.O.).

  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 43/12

    Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten

    Diese Erklärung hätten zudem beide Eheleute abgeben müssen, da die isolierte Aufgabe eines Miteigentumsanteils nicht zulässig ist (Senat, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 175/90, BGHZ 115, 1, 8 ff. sowie Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - V ZB 6/07, BGHZ 172, 209, 213 Rn. 10 und vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07, BGHZ 172, 338, 341 f. Rn. 9).
  • LG München I, 07.10.2020 - 1 S 9173/17

    Betretungs- und Nutzungsverbot bezüglich Gemeinschaftseigentum durch

    Naheliegender erscheint es daher, dass durch die Regelung des § 22 IV WEG die Eigentümer vor wirtschaftlich nicht sinnvollen Ausgaben bewahrt werden sollen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 14.06.2007, Az: V ZB 18/07, juris Rn 17).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 3 W 52/22

    Verzicht auf Wohnungseigentumsanteil

    Auf den Eintragungsantrag des Notars wies die Rechtspflegerin des Grundbuchamts darauf hin, dass der Verzicht auf einen Sondereigentumsanteil nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07) unwirksam sei.

    Der Ausschluss des Verzichts auf den Miteigentumsanteil steht nicht in Widerspruch zu der Entstehungsgeschichte der Vorschrift des § 928 BGB steht und beschränkt die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 Satz 1 BGB nicht in unzulässiger Weise (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 9, ebenso Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - 3 W 48/02 -, Rn. 5, juris).

    Kann aber ein einzelner Miteigentümer sein Miteigentum an einem Grundstück nicht durch Verzicht aufgeben, führt das dazu, dass auch Wohnungs- und Teileigentum nicht durch Verzicht aufgegeben werden können (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345, Rn. 11).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 7 C 11.11

    Wasserverband; Beregnungsverband; Mitgliedschaft, dingliche; Grundstückseigentum;

    Deren rechtliches Schicksal steht dem Verzicht entgegen; vielmehr ist jeder Teilhaber an diese Gemeinschaft bis zu deren gesetzeskonformer Aufhebung gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15 ff. und vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 - BGHZ 172, 338 Rn. 10 ff.).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2021 - 15 W 421/21

    Versehentlich unterbliebene Übernahme eines Kellerraums bei Neufassung des

    Das unterliefe jedoch die vorrangigen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes und kann folglich nicht angenommen werden (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 18/07 -, BGHZ 172, 338-345).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10

    Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der

    Das kommt einer schlichten Entlassung aus dem Verband gleich und entspricht in wirtschaftlicher Hinsicht einem rechtlich nicht zulässigen (vgl. BGHZ 172, 338 = NJW 2007, 2547) Verzicht auf das Wohnungs- oder Teileigentum, der hier noch zusätzlich durch die Befreiung von allen in der Vergangenheit gegenüber der Gemeinschaft entstandenen Verpflichtungen prämiert werden soll.
  • OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10

    Aufgebotsverfahren: Zulässigkeit hinsichtlich einzelner Räume in einer

    13 Ob Wohnungseigentum als der zwingend mit einem Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteil (vgl. § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 WEG) einem Aufgebotsverfahren zugänglich ist (bejahend Bamberger/Roth/Grün BeckOK BGB § 927 Rn. 3; Bärmann/Pick WEG 19. Aufl. § 3 Rn. 30; zweifelnd Staudinger/Pfeifer BGB Bearb. 2004, § 927 Rn. 4 m.w.N.; auch Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 927 Rn. 1, § 6 WEG Rn. 8; vgl. BGH NJW 2007, 2547 zum Verzicht auf Wohnungseigentum), kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3114
OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06 (https://dejure.org/2007,3114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2007 - 15 W 404/06 (https://dejure.org/2007,3114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2007 - 15 W 404/06 (https://dejure.org/2007,3114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuchberichtigung aufgrund nachgewiesener Unrichtigkeit eines Grundbuchs; Entschädigungsanspruch eines Erbbauberechtigten für den Verlust des Eigentums an einem Bauwerk durch Erlöschen des Erbbaurechts nach Zeitablauf; Anspruch und Forderungsberechtigung eines ...

  • Judicialis

    ErbbauVO § 27; ; ErbbauVO § 28; ; ErbbauVO § 29; ; GBO § 19; ; GBO § 22 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Keine Grundbuchberichtigung nach Zeitablauf eines Erbbaurechts bei noch möglichem Entschädigungsanspruch nach § 27 ErbbauVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 750
  • FGPrax 2007, 209
  • Rpfleger 2007, 541
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Dies gilt insbesondere bei der Anfechtung von Zwischenverfügungen, mit der - wie hier - mehrere Beanstandungen erhoben sind, da jede einzelne Beanstandung einen selbständigen Verfahrensgegenstand bildet und die Beschwerde sich auf die Anfechtung einzelner Beanstandungen beschränken kann (vgl. BGH, NJW 1994, 1158).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zutreffend von einer gem. § 71 Abs. 1 GBO zulässigen Erstbeschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ausgegangen, deren Rechtsmittelfähigkeit allgemein anerkannt ist (BGH, NJW 1994, 1158).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Es genügt vielmehr die Bezugnahme auf die Bewilligung, wobei auch aus dieser der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt lediglich aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sein muss (vgl. BGH NJW 1995, 2780, 2781).
  • OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02

    Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Der im Sinne der genannten Vorschriften grundsätzlich urkundlich zu führende Nachweis muss sich somit darauf erstrecken, dass diejenigen Rechtsfolgen der wahren Rechtslage entsprechen, die durch die berichtigende Eintragung im Grundbuch verlautbart werden sollen (vgl. Senat, FGPrax 2002, 239, 240; BayObLG, Rpfleger 1992, 19).
  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Die Zulässigkeit eines solchen Rechtsmittels der Beteiligten zu 2) bedarf deshalb hier keiner weiteren Untersuchung (vgl. dazu BGH, FGPrax 1998, 165).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Der im Sinne der genannten Vorschriften grundsätzlich urkundlich zu führende Nachweis muss sich somit darauf erstrecken, dass diejenigen Rechtsfolgen der wahren Rechtslage entsprechen, die durch die berichtigende Eintragung im Grundbuch verlautbart werden sollen (vgl. Senat, FGPrax 2002, 239, 240; BayObLG, Rpfleger 1992, 19).
  • OLG Celle, 26.05.1995 - 4 W 65/95

    Löschung des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Sind jedoch - wie hier - Realgläubiger vorhanden, soll aber auch danach für die Löschung deren Zustimmung erforderlich sein (vgl. OLG Celle NJW-RR 1995, 1420, 1421; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 24 GBO, Rdnr. 16 ff.; Schöner-Stöber, a.a.O., Rdnr. 1880, 1882; Kohler in Bauer/von Oefele-, a.a.O., §§ 23, 24, Rdnr. 66; Meikel-Böttcher, a.a.O., §§ 23, 24, Rdnr. 65, 69).
  • BGH, 11.04.2013 - V ZB 109/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung eines durch Zeitablauf

    a) Allgemeiner Meinung entspricht es, dass ohne Rücksicht auf die Entschädigungsforderung das Erbbaurecht nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO, sondern auf Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden kann (siehe nur OLG Celle, aaO; BGB-RGRK/Räfle, 12. Aufl., § 27 ErbbauVO Rn. 1; MünchKomm-BGB/von Oefele, 5. Aufl., § 29 ErbbauRG Rn. 3; NK-BGB/Heller, 2. Aufl., § 27 ErbbauVO Rn. 3; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., § 27 Rn. 1; OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 753 für die Bewilligung der Realgläubiger an dem Erbbaurecht).

    aa) Die Entschädigungsforderung ist als ein dingliches Sicherungsmittel eigener Art (BGB-RGRK/Räfle, 12. Aufl., § 28 ErbbauVO Rn. 1; Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 28 ErbbauRG Rn. 1; Lemke/Czub, Immobilienrecht, § 28 ErbbauRG Rn. 2; aA Soergel/Stürner, BGB 13. Aufl., § 28 ErbbauRGVO Rn. 1 - Sicherungshypothek kraft Gesetzes; OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 752; MünchKomm-BGB/von Oefele, 5. Aufl., § 28 ErbbauRG Rn. 1; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 28 ErbbauRG Rn. 1; Staudinger/Rapp, BGB [2009], § 28 ErbbauRG Rn. 1; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., § 28 Rn. 5 - reallastähnliches Recht) eintragungsfähig (aA Planck/Strecker, BGB, 5. Aufl., § 28 ErbbauVO Anm. 1).

    Steht die Höhe der Entschädigungsforderung noch nicht fest, kann sie ohne Nennung eines bestimmten Geldbetrags eingetragen werden (OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 753; Bamberger/Roth/Maaß, BGB, 3. Aufl., § 28 ErbbauRG Rn. 1; NK-BGB/Heller, 4. Aufl., § 28 ErbbauVO Rn. 1; Meikel/Böttcher, aaO; Maas, DNotZ 2007, 753, 757; aA BGB-RGRK-Räfle, aaO; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, Rn. 5.240).

  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19

    Grundbuchberichtigung, Zwischenverfügung, Berichtigungsbewilligung,

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem jeweiligen Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = RPfleger 2007, 541; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14; a.A. BayObLGBeckRS 1994, 06060; OLG SchleswigFGPrax 2010, 282).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 20 W 340/11

    Grundbuch: Voraussetzungen der Löschung eines Erbbaurechts

    14 Bezüglich der Auswirkungen dieser materiellen Rechtslage auf das Grundbuchverfahren schließt sich der Senat der vom OLG Hamm (FGPrax 2007, 209) vertretenen Auffassung an, wonach im Regelfall eine Löschung des Erbbaurechts ohne Bewilligung des Erbbauberechtigten wegen Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 Abs. 1 GBO ohne Rücksicht auf Bestand und Höhe der Entschädigungsforderung nicht erfolgen kann (so aber: Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 29 Rn. 4; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 29 Rn. 1).

    Im Hinblick auf die zur der Löschung des Erbbaurechts nach Zeitablauf im Hinblick auf die Entschädigungsforderung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur und die divergierenden Rechtsauffassungen des OLG Celle (NJW-RR 1995, 1420) und des OLG Hamm (FGPrax 2007, 209) hat der Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10

    Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligungen der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209; FGPrax 2010, a.a.O.; Beschl. v. 04.05.2010, 15 W 220/10; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14).
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, der Antragstellerin durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = Rpfleger 2007, 541; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14).
  • KG, 20.12.2021 - 1 W 295/21

    Grundbuchrechtliche Folgen bei Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf

    Dazu ist keine Neueintragung des Rechts nötig, vielmehr kann die Berichtigung mittels eines Umschreibungsvermerks bei dem bisher gebuchten Erbbaurecht erfolgen (OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 752; Schneider, in: Meikel, GBV, 11. Aufl., § 56 GBV, Rdn. 39).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2017 - 15 W 1859/17

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Eintragungsbewilligung eine Rechtsänderung oder eine Grundbuchberichtigung herbeiführen soll (BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - 2Z BR 134/04, juris Rn. 13; a. A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2013 - 3 W 32/13, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007 - 15 W 404/06, juris Rn. 14; a. A. im Ergebnis wohl auch: OLG München, Beschluss vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15; wie hier aber u. a.: OLG München, Beschluss vom 26.09.2012 - 34 Wx 30/12, juris Rn. 15; Beschluss vom 18.11.2011 - 34 Wx 425/11, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 21.08.2013 - 15 W 392/12

    Anforderungen an den Nachweis der fristgerechten Eintragung eines von der

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung des durch die Eintragung in seinen Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso jetzt BGH FGPrax 2012, 234).
  • KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Löschung eines

    Dazu ist keine Neueintragung des Rechts nötig, vielmehr kann die Berichtigung mittels eines Umschreibungsvermerks bei dem bisher gebuchten Erbbaurecht erfolgen (OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 752; Schneider, in: Meikel, GBV, 11. Aufl., § 56 GBV, Rdn. 39).
  • KG, 20.12.2021 - 1 W 298/21

    Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte

    Dazu ist keine Neueintragung des Rechts nötig, vielmehr kann die Berichtigung mittels eines Umschreibungsvermerks bei dem bisher gebuchten Erbbaurecht erfolgen (OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 752; Schneider, in: Meikel, GBV, 11. Aufl., § 56 GBV, Rdn. 39).
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